

Konditionen für Temporär-Mitarbeiter
Vertrauen bildet die Grundlage im Gesundheitswesen. Und dank vertrauensvollen Beziehungen zu starken Partnern aus dem Gesundheitswesen und Rekrutierungspartnern können wir je nach Ihren Bedürfnissen immer die richtigen Spezialisten für Sie beiziehen. Wir lassen Sie also nie lange im Wartezimmer sitzen.

Anästhesie / OP- / Intensiv- / Notfallpflege mit Fachweiterbildung TOA / Hebamme / IMC / AWR- / CCU-Erfahrung mit Fachweiterbildung

Rettungssanitäter / MTRA / Pflegepersonal (AKP, DN1, DN2, HF, FH) Dipl. Lagerungspflege / Pflegepersonal mit Notfall- / IMC / AWR- CCU-Erfahrung ohne Fachweiterbildung

Technische Sterilisationsassistentin / Lagerungspflege ohne Fachweiterbildung Pflegehilfen / Pflegeassistentin / FaGe / FaBe / Sitzwache (ohne AKP, DN1, DN2, HF, FH)
Für Stunden gelten folgende Regelungen
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Überdurchschnittlich gut bezahlt
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Optimal versichert inkl. BVG, UVG und KTG
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Zeit wird im Viertelstunden Takt in Dezimalstunden gerechnet
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Die Mindestarbeitszeit beträgt 6 Std. / Tag
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Für Mitarbeitende welche am Samstag, Sonntag oder an einem allg. Feiertag Pikett- (Nacht) Dienst leisten, beträgt die Mindestarbeitszeit 8.5 Std
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Die Pikettentschädigung ist für den gesamten Pikettdienst geschuldet. Bei Einsätzen während der Pikettzeit wird der Stundensatz für die Dauer des effektiven Einsatzes zusätzlich verrechnet
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Bei den Betrieben, die Pikettzeit gleich Arbeitszeit ist, stellt die gesamte zur Verfügung gestellte Zeit Arbeitszeit dar dort gelten die Pauschalstunden (Art. 15 ArGV 1)
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Der Stundentarif versteht sich inkl. aller Sozialleistungen, Spesen, Nebenleistungen, jedoch ohne Nacht, Sonn- Feiertagszulagen und Überzeitzulagen
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Werden tageweise Einsätze unter 24h vor Einsatzbeginn abgesagt, so werden diese mit 6 Std. verrechnet
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Provision bei Vermittlung einer Dauerstelle- 14 – 30 % des Jahresbruttolohns